Schirmherr von ShS

Matthias Dießl Landrat des Landkreises Fürth

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Rechtliches

ShS ist ein gemeinnütziger Verein, es besteht kein Rechtsanspruch auf Erfüllung oder Fortführung. Die durch den Verein organisierte Nachhilfe ist eine reine organisatorische Tätigkeit und Vermittlung und stellt für alle Parteien keinen rechtsverbindlichen Vertrag dar.

Da die Nachhilfe in den Räumen der Schule stattfindet, sind die Schüler durch die Versicherung der Schule entsprechend abgesichert.

Die Verantwortung, die Aufwandsentschädigung der Tutoren in ihrer Steuererklärung anzugeben, liegt bei den Erziehungsberechtigten der Tutoren bzw. bei den volljährigen Tutoren selbst.

Die genauen Aufgaben und Tätigkeiten des Vereins können Sie in der Satzung nachlesen. Wir würden uns freuen wenn Sie die Arbeit mit Ihrer Mitgliedschaft oder mit einer Spende unterstützen!